Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Blesser GmbH – Hohental 5, 53945 Blankenheim
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Blesser GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Handwerksleistungen in den Bereichen Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), Elektrotechnik, Kältetechnik sowie Wärmepumpeninstallation und Photovoltaik.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wird eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags absehbar, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Zusätzlich erforderliche Leistungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, werden nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Mehrleistungen vorab informieren.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei umfangreicheren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
5. Ausführungsfristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet werden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materiallieferengpässe oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeitsstelle rechtzeitig zugänglich und bearbeitungsfähig bereitzustellen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Anschlüsse für Strom, Wasser und ggf. Heizung unentgeltlich zur Verfügung. Er sorgt für freien Zugang zur Arbeitsstelle und ausreichende Stellflächen für Material und Fahrzeuge.
Bestehende Leitungen, Anschlüsse und bauliche Gegebenheiten sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
7. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Leistungen innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Wird die Abnahme ohne berechtigten Grund nicht innerhalb der Frist erklärt, gilt die Leistung als abgenommen.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 4 Jahre ab Abnahme (VOB/B) bzw. 5 Jahre nach BGB, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Er ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) zu wählen.
Die Gewährleistung entfällt bei unsunsachgemäßer Nutzung, eigenen Veränderungen durch den Auftraggeber oder Nichtbeachtung von Wartungshinweisen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
11. Fördermittel und Zuschüsse
Hinweise des Auftragnehmers zu möglichen Fördermitteln (z. B. BAFA, KfW) erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Die Beantragung und Einhaltung der Förderbedingungen obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Gewährung von Fördermitteln.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Diese AGB dienen als Grundlage und werden bei Bedarf individuell angepasst. Stand: März 2026.