Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Blesser GmbH – Elektro | Heizung / Sanitär | Kälte/Klima
Hohental 5, 53945 Blankenheim
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Blesser GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) im Bereich der Lieferung von Materialien sowie der Ausführung von Werk- und Dienstleistungen in den Gewerken Elektro, Heizung, Sanitär sowie Kälte- und Klimatechnik. Sie gelten gegenüber privaten, gewerblichen sowie öffentlichen Auftraggebern. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die von der Blesser GmbH abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Aufnahme der Arbeiten. Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung erkennbaren Gegebenheiten. Treten während der Ausführung Änderungen oder zusätzliche Anforderungen auf, werden diese gesondert vergütet.
§ 3 Leistungsumfang und Nachträge
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot sowie den dazugehörigen Unterlagen. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss, insbesondere durch zusätzliche Kundenwünsche oder unvorhersehbare technische Gegebenheiten, stellen Nachträge dar und sind gesondert zu vergüten. Auch mündlich beauftragte Zusatzleistungen gelten als vergütungspflichtig.
§ 4 Stundenverrechnungssätze und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand. Arbeitszeiten werden je angefangene 30 Minuten berechnet. Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit. Es gelten die jeweils gültigen Stundenverrechnungssätze der Blesser GmbH für Monteure, Meister und Hilfskräfte. Zusätzlich können Kosten für Maschinen, Geräte und Spezialwerkzeuge berechnet werden.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es kann eine Zahlungsstaffelung vereinbart werden, insbesondere 50 % bei Auftragsannahme, 30 % bei Baubeginn und 20 % nach Fertigstellung. Die Blesser GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist sie berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten zu verlangen sowie die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
Soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, gibt die Blesser GmbH grundsätzlich keine Garantien ab. Skonto- oder Rabatt-Zusagen werden ebenfalls in Textform mit den Kunden vereinbart.
Kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trotz Anfahrt nicht ausgeführt werden, werden die entstandenen Anfahrts-, Personal- und Wartezeiten nach den vereinbarten Verrechnungssätzen berechnet.
§ 6 Termine und Ausführungsfristen
Alle Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Blesser GmbH führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.
§ 7 Mitwirkungspflichten und Baustellenbedingungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehören insbesondere die freie Zugänglichkeit zur Baustelle, die Fertigstellung notwendiger Vorarbeiten anderer Gewerke sowie die Bereitstellung von Strom und Wasser. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 8 Mehrkosten und besondere Risiken
Mehrkosten, die aufgrund nicht erkennbarer Gegebenheiten entstehen, wie beispielsweise verdeckte Leitungen, alte Installationen oder mangelhafte Vorarbeiten, sind vom Auftraggeber zu tragen. Gleiches gilt für zusätzliche Arbeiten, die durch Änderungen im Bauablauf oder durch andere Gewerke erforderlich werden.
§ 9 Notdienstregelung
Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten gelten als Notdienstleistungen und werden gesondert vergütet. Es können Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit erhoben werden. Zusätzlich kann eine Einsatzpauschale in Rechnung gestellt werden.
§ 10 Abnahme
Die erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, sobald der Auftraggeber die Anlage in Betrieb nimmt oder nutzt, oder nicht innerhalb von sieben Tagen nach Fertigstellung wesentliche Mängel anzeigt. Teilabnahmen sind zulässig. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Materialien und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum der Blesser GmbH.
Bevor keine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die Blesser GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, falls ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die der Blesser GmbH gehörenden Waren erfolgen – in Textform (§ 126b BGB).
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist die Blesser GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Zuvor muss dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt worden sein, sofern eine solche Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist.
§ 12 Gewährleistung und Wartung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die ordnungsgemäße Nutzung und Wartung der Anlagen. Unterbleibt die vorgeschriebene Wartung, kann dies zu Einschränkungen oder zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen führen.
§ 13 Stornierung und Terminabsage
Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Montage- oder Ausführungstermin weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin ab, oder sind die Arbeiten aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchführbar (insbesondere fehlende Baufreiheit, nicht abgeschlossene Vorarbeiten anderer Gewerke, fehlende Zugänglichkeit oder fehlende Genehmigungen), ist die Blesser GmbH berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich Ausfall-, Personal-, Geräte- und Dispositionskosten geltend zu machen.
Der typische Schaden kann je nach Umfang der reservierten Kapazitäten bis zu 5.000,00 EUR betragen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Blesser GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 14 Haftung
Die Blesser GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
Die Blesser GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch versäumte Wartungsarbeiten (sofern vom Hersteller empfohlen), durch normale Abnutzung bzw. Verschleiß sowie durch ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe verursacht wurden.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln beim Kauf gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Übergabe. Bei Mängeln an sicherheitsrelevanten Teilen maschineller und elektrotechnischer/elektronischer Anlagen beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, sofern keine Wartungsvereinbarung mit der Blesser GmbH für die Dauer der Verjährungsfrist besteht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln und bei hochwertigen Gütern auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschaäden zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind vom Käufer rechtzeitig auf eigene Kosten durchzuführen.
§ 15 Arbeiten an Bestandsanlagen
Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen können aufgrund von Alter oder nicht erkennbaren Vorschäden weitere Schäden auftreten. Für solche Risiken übernimmt die Blesser GmbH keine Haftung, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
§ 16 Bauverträge und öffentliche Aufträge
Bei größeren Bauprojekten und öffentlichen Aufträgen gelten ergänzend die Regelungen der VOB/B, sofern diese wirksam vereinbart wurde. Behördliche Genehmigungen sind vom Kunden so rechtzeitig einzuholen, dass keine Behinderung des Terminablaufs entsteht.
Kündigt ein Kunde, der Unternehmer ist, den Vertrag ohne von der Blesser GmbH zu vertretenden Grund, hat die Blesser GmbH Anspruch auf eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des zum Kündigungszeitpunkt vereinbarten Gesamtpreises. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder höheren Schadens vorbehalten.
§ 17 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Die Blesser GmbH verarbeitet und nutzt die vom Kunden überlassenen personenbezogenen Daten (u. a. Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) in Verbindung mit den auftragsbezogenen und technischen Daten zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Bei einem Auftragswert über 10.000,00 EUR brutto können die Daten auch zur Solvenzprüfung genutzt werden.
Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen sowie Löschung, Korrektur oder Sperrung zu veranlassen. Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die dem Kunden übergeben werden, dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Blesser GmbH behält sich das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Die Blesser GmbH ist berechtigt, zur Dokumentation der ausgeführten Arbeiten Lichtbilder anzufertigen; personenbezogene Daten werden hierbei nur im gesetzlich zulässigen Umfang verarbeitet. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Blesser GmbH, Hohental 5, 53945 Blankenheim, E-Mail: info@blesser-gmbh.de, Telefon: 015560162172) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erhalten Sie alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs zurück – abzüglich der uns entstandenen Kosten (Bearbeitungskosten/Antragstellung Planung). Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zur Mitteilung Ihres Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung hierzu gegeben und bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Blesser GmbH
Hohental 5
53945 Blankenheim
E-Mail: info@blesser-gmbh.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung:
– Bestellt am: _____________ / erhalten am: _____________
– Name des/der Verbraucher(s): _____________________________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________________________________
– Datum: _____________
Stand dieser AGB: Juli 2026.